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Plone Bugfix-Release

Plone Benutzerhandbuch 3.1

AGB

1 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.1 Der Kunde unterstützt cm-Applications bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software. Er wird cm-Applications hinsichtlich zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
1.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, cm-Applications im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat er diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass cm-Applications die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
1.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
2Beteiligung Dritter
2.1 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von cm-Applications tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. cm-Applications hat es nicht zu vertreten, wenn cm-Applications aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
3Termine
3.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten einer Seite nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat cm-Applications nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. cm-Applications wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
4Leistungsänderungen
4.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von cm-Applications zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich zu äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann cm-Applications von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 4 absehen.
4.2 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird cm-Applications dem Kunden die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Änderungsvorschlag oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
4.3 Die Vertragsparteien werden sich über die Umsetzung abstimmen und das Ergebnis dem Text der Ursprungsvertrags als Nachtragsvereinbarung beifügen.
4.4 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
4.5 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Kosten werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von cm-Applications berechnet.
4.6 cm-Applications ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern, wenn diese unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
5Vergütung
5.1 Die Vergütung von cm-Applications erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von cm-Applications , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. cm-Applications ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
5.2 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter in den steuerlich geltenden Grenzen. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von cm-Applications mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
5.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von cm-Applications getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von cm-Applications für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
5.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6Rechte
6.1 cm-Applications gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
6.2 Eine weitergehende Nutzung als ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
6.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist die Verwertung der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. cm-Applications kann den Einsatz solcher Leistungen für die Dauer des Verzuges widerrufen.
7Schutzrechtsverletzungen
7.1 cm-Applications stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird cm-Applications unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren; versäumt er dies, erlischt der Freistellungsanspruch.
7.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf cm-Applications - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
8Haftung
8.1 cm-Applications haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
8.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet cm-Applications nicht, wenn dies darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von cm-Applications.
9Geheimhaltung, Referenzen
9.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des zugrunde liegenden Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
9.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt ihres Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
9.4 cm-Applications darf auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien den Kunden als Referenzkunden nennen. cm-Applications darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden hiervon betroffen sind. Der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
10 Schlichtung
10.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
10.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
10.3 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
10.4 Als Schlichter soll eine von der IHK Bonn zu benennende sachkundige Person fungieren. Die Kosten des Verfahrens werden hier zur Hälfte geteilt.
11Sonstiges
11.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
11.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
12Schlussbestimmungen
12.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail und Telefax erfolgen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
12.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn.

Bonn, 1. Januar 2003


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